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Fragen und Antworten

Kann ich in die Eifgenhäuser auch schon einziehen, wenn ich noch keine 60 Jahre alt bin?

Da es sich um seniorengerechte Wohnungen handelt, ist ein Mindestalter von 60 Jahren erforderlich.

Kann ich nicht ohne Wohnberechtigungsschein einziehen, wenn ich mehr Miete bezahle?

Das ist leider nicht möglich. Für den Einzug in eine aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig, die beim örtlichen Ordnungsamt erfragt werden können.

Woher bekomme ich den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird vom Ordnungsamt der Stadt, in der Sie wohnen, ausgestellt. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Wermelskirchen.

Kann ich meine eigene Küche mitbringen?

Ja, Sie können die Küche individuell einrichten.

Kann ich meine Betreuung selbst organisieren, wenn ich einmal Bedarf habe?

In den Eifgenhäusern können Sie völlig selbstbestimmt wohnen. Sie gestalten Ihren Tagesablauf vollkommen selbst.
Sollten Sie Hilfe durch Haushalts- oder Pflegedienste benötigen, müssen Sie das selbst organisieren.

Darf ich Haustiere mitbringen?

Das kommt auf das Haustier an und ist im Einzelfall in einem Gespräch zu klären.